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Neue Regelung für Fahrzeuge über 3,5t in Frankreich
Tote Winkel – Angles Morts Hinweisschilder
Am 1. Januar 2021 trat für Fahrten auf französischen Straßen eine neue Kennzeichnungspflicht zum "Toten Winkel – Angles Morts" – für alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 ton in Kraft; d.h. es gilt für alle LKW’s, Busse und WoMo’s über 3,5 ton – auch für alle ausländischen Fahrzeuge.
Für Zuwiderhandlungen ist ein Bußgeld von 135.-€ vorgesehen.
 
Die Schilder sind an 3 Seiten des Fahrzeuges wie folgt anzubringen:
 
An beiden Seiten:   - von Vorne gemessen innerhalb 1m, in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5m
Am Heck:                  - rechts in einer Höhe zwischen 0,9 und 1 m
Ansicht:
Schild für LKW und Bus
 
Die Schilder können von verschiedenen Herstellern bezogen werden, wobei der Preis ab ca. 4.50€ liegt.
 
Es ist eine "Übergangszeit" von 1 Jahr vorgesehen, wobei sich diese Zeit nur darauf bezieht, dass wenn die Schilder falsch angebracht wurden nur eine Verwarnung erfolgt. Wenn die Schilder jedoch fehlen, ist das Bußgeld fällig.
Schilder_Angles_morts__440_x_306_
Bemerkung:
Es ist unbestritten, dass eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, wenn sie im Bereich des "Toten Winkels" vom Fahrer eines hohen Fahrzeuges nicht gesehen werden. Ob daran aber ein Aufkleber etwas ändert, ist zweifelhaft.
 
Viel sinnvoller scheint dagegen der Einsatz eines "Abbiege-Assistent-Systems" zu sein. Ein solches System, bei dem eine Kamera und Sensoren Informationen liefern, die den Fahrer beim Abbiegen durch optische Anzeigen, akustisches Warnsignal und Monitor Anzeige auf die Gefahr aufmerksam machen.
Solche Systeme sind in Deutschland in allen neu zugelassenen LKW ab 2022 Einbau Pflicht. Eine Richtlinie der EU zur Einbaupflicht ist in Arbeit.

Abbiege-Assistenzsysteme lassen sich auch nachrüsten und sind bereits unter 1000.-€ zu erhalten. Ob diese dann auch die in Frankreich vorgeschriebenen "Angles Morts" Schilder überflüssig machen, wäre noch zu klären.
 
ASto
16.01.2021
Weitere Information:
Décret n° 2020-1396 du 17 novembre 2020 relatif à la signalisation matérialisant les angles morts sur les véhicules dont le poids total autorisé en charge excède 3,5 tonnes
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