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Kommunalwahl 2026 – Einschreiben in das Wählerverzeichnis


 
Die
Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 15. und 22. März 2026
statt.
Bei dieser Wahl werden der Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderats für die nächsten sechs Jahre gewählt.
Um wählen zu können, muss man im
Wählerverzeichnis
der Gemeinde
eingetragen sein.

Anmeldeschluss: Freitag - 6. Februar 2026

 
Wer ist wahlberechtigt?
- Französische Staatsbürger, die am Tag vor der ersten Wahlrunde mindestens 18 Jahre alt sind.
- Staatsangehörige der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Gemeinde, sofern sie in den ergänzenden Wählerverzeichnissen eingetragen sind.
 
Wie kann man sich anmelden?
Die Anträge auf Eintragung sind im Rathaus zu stellen.
Je nach Ihrer Situation sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen:
 
Neuzugezogene mit Hauptwohnsitz
    
Gültiger Personalausweis
Wohnsitznachweis, der nicht älter als 3 Monate ist
Anmeldeformular (im Rathaus oder auf der Website der Gemeinde)
 
Eigentümer mit Zweitwohnsitz
Die gleichen Dokumente wie oben
Die letzten drei Grundsteuerbescheide für die Immobilie in der Gemeinde
 
Jugendliche unter 18 Jahren
Die Registrierung erfolgt automatisch, wenn Sie den Tag der Verteidigung und Staatsbürgerschaft (JDC) absolviert haben.
 
Begeben Sie sich zum Rathaus.
 
Jeder von Ihnen ist eine Stimme, die für die Zukunft zählt
.
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