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Achtung
Aus dem "Plattformen-Steuertransparenzgesetz"
Auf Grund des für alle Länder der EU geltende "Plattformen-Steuertransparenzgesetz" sind alle Verkäufe – auch von Privatleuten -, die über Internet-Plattformen z.B. Ebay oder auch privaten getätigt werden, bei der Steuererklärung anzugeben (erstmals ab 2023).
So müssen z.B. von den Plattformen: Ebay, Ebay-Kleinanzeigen oder Amazon Marketplace Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
Bei Privatverkäufern, die nur ab und an etwas verkaufen, gilt die Grenze: weniger als 30 Verkäufe pro Jahr oder weniger als 2.000,--€.
Als Nachweis für das Finanzamt empfiehlt es sich für Privatverkäufer die Unterlagen (Verkaufsdatum, Einkaufs- bzw. Verkaufspreis) zu ihren Verkäufen als Nachweis aufbewahren.
ASto
Quelle: SWR3 Die Morningshow 11.01.23
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