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Redevance

In den Médoc-Notizen erschien nachfolgender Beitrag, den wir mit Genehmigung des Herausgebers hier ebenfalls veröffentlichen:

 
Anpassung der Redevance in Euronat für 2020

Die Jahresgebühren, die die Nutzungsrechtsinhaber von Bungalows­ in Euronat an die Firma Euronat zu zahlen haben, sind durch das Vergleichsprotokoll vom Oktober 2014 festgelegt. Dabei ist unter anderem vorgesehen, dass die Anpassung zu 57% nach dem Baukostenindex, zu 43%­ nach dem SMIC (Mindesteinkommen) vorgenommen wird.
Da der Baukostenindex (ermittelt jeweils für das 2. Trimester) um 2,77% zugelegt hat, während das Mindesteinkommen (gültig jeweils für den 1. Januar) um 1,2% angehoben worden ist, ergeben sich also Erhöhungen, wenn auch in moderatem Umfang.
Zu dieser geldwertabhängigen Anpassung kommt eine vertragsgemäß vereinbarte Erhöhung der Redevance um 2%, so dass sich gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung der Rechnungsbeträge um deutlich unter 4% ergeben wird.
Wie allgemein erinnerlich sein sollte, ist das Vergleichsprotokoll, in dem diese Berechnungsformel festgelegt worden ist, von knapp 80% der Nutzungsrechtsinhaber in Euronat angenommen worden. Und man sollte sich auch daran erinnern, dass die Zahlungen, die die Nutzungsrechtsinhaber in Euronat an die Betreibergesellschaft zu erbringen haben, im Durchschnitt kräftig unter der Hälfte der Beträge, die im CHM in Montalivet zu leisten sind, liegen.
(UM, 18. 12. 2019)

 
 
Bemerkung:

Man kann die Redevance Euronat nicht direkt mit den Abgaben vom CHM vergleichen. So war zum Beispiel der Erwerb eines Bungalows im CHM deutlich preiswerter als der in Euronat was man dann mit höheren Abgaben über die Jahre hinweg kompensiert.

ASto 18.12.2019