Einreisebestimmung
(Auswärtige Amt Stand 13.11.2021)
Einreise von Deutschland nach Frankreich
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die französischen Überseegebiete Französisch- Guayana und Neukaledonien sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
Für vollständig gegen Corvid-19 geimpfte Personen ist die Einreise unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes ohne Quarantäne oder Reisegrunde möglich.
Für minderjährige Kinder - ob geimpft oder nicht - gelten die gleichen Regeln wie für die sie begleitende Person.
Für nicht vollständig geimpfte Personen oder die ihren Impfstatus nicht nachweisen können gilt:
- Personen ab dem 12 Lebensjahr müssen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test oder Antigentest der nicht älter als 24 h sein darf, vorweisen
- gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von Covid-19
- Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symthomfreiheit abgeben
Den Nachweis Impfung, Test- oder Genesungsstatus können Reisende in Papierform oder digital (z.B. App CovPass, Corana Warn App, TousAntiCovid) erbringen
Einschränkungen in Frankreich
- Gastronomiebetriebe im Außenbereich, Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sportstätten, Vergnügungsparks etc. sind mit Einschränkungen geöffnet.
- in Restaurants, Cafés, Einkaufszentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie Flugzeugen, Zügen und Busse (außer im Nahverkehr) gilt für alle Personen ab 12 Jahren die Pflicht einen "pass sanitäre" (bzw. den Eintrag in den App CovPass, TousAntiCovid oder Papierform) mit sich zu führen.
Hygieneregeln
In ganz Frankreich besteht die strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfen, Geschäften, Banken...). Diese Verpflichtung gilt auch für alle öffentlichen Verkehrsmittel.
Quelle: Auswärtige Amt Frankreich