Neue Regeln im Straßenverkehr - Deutschland und Frankreich -2020
In Deutschland wurden in diesem Jahr einige neue Gesetze für den Straßenverkehr in Kraft gesetzt. Wer ab 28.04. in der zweiten Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie auf Schutzstreifen parkt – und dabei erwischt wird – der muss bis zu 100.-€ in schweren Fällen auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Bislang waren es höchstens 55.-€ . Auch das 3-minütige Halten auf Schutzstreifen ist nicht mehr erlaubt. Ewas weiter in die "Tasche greifen" müssen alle diejenigen die meinen eine Rettungsgasse ist dafür da, dass sie ungehindert an einem Stau vorbeikommen. Sie sollten mit 200 - 350.-€, und 2 Punkten in der Flensburger Datei und mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Wer mit einem Fahrzeug über 3,5 ton. zul. Gesamtgewicht innerorts rechts abbiegt, hat nicht nur mit Radfahrern und Fußgängern zu rechnen, sondern darf dies innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (7 – 11 km/h) tun. Der Busgeldkatalog sieht für eine Missachtung hier 70.-€ und einen Punkt in der Flensburger Kartei vor.
Unter "mehr Sicherheit für Radfahrer" sind folgende Änderung der StVO zu sehen: Seit April gibt es ein neues Verkehrsschild, welches das Überholen von Zweirädern verbietet. Beim Überholen von Zweirädern muss künftig innerorts ein Abstand von min. 1,5 m und außerorts von 2 m eingehalten werden. (Ob dann auf vielen Straßen außenorts überhaupt noch ein Überholen von Radfahrern möglich sein wird, wird man sehen.) Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen ist auf einen Abstand von 8 m von den Schnittkanten der Fahrbahnkanten (oder 5m vom Beginn der Eckausrundung) hochgesetzt, sofern ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden oder eingezeichnet ist. Für Radfahrer wurde ein "grüner Pfeil" beim Rechtsabbiegen eingeführt. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrer wurde ab April unter der Prämisse erlaubt, dass der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
In Frankreich wurden einige Vorschriften im Straßenverkehr und damit die zu bezahlenden Bußgelder ebenfalls angepasst. Da ein Großteil der Unfälle darauf zurückzuführen ist, dass während der Fahrt mit dem Mobilfunktelefon am Ohr telefoniert wird, hat man hier besonders durchgreifend reagiert. So wird nicht nur ein Bußgeld fällig, sondern es kann auch der Führerschein eingezogen werden. Dies geschieht immer dann, wenn zum Delikt "Telefon am Ohr" noch ein weiterer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erfolgt z.B. man überfährt beim Telefonieren eine weiße durchgezogene Linie, übertritt die zugelassene Geschwindigkeit, missachtet ein Überholverbot, etc.
Dass der französische Staat bei Verstößen hart durchgreift, lässt sich auch aus dem Bußgeldkatalog entnehmen:
Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ab 135 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h 1500 Euro
Rotlichtverstoß ab 135 Euro
Überholverstoß ab 135 Euro
Alkohol am Steuer ab 135 Euro
Handy am Steuer ab 135 Euro
Quelle: Auto Zeitung v. 22.04.2020
Quelle: sudouest 22.04.2020
Asto
25.05.2020