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Praktische Information / Gut zu wissen /
Info pratique / faut savoir
Fahren in Frankreich mit WoMo über 3,5 ton
 
Es gibt ein paar Unterschiede beim Fahren mit einem über 3,5 ton zugelassenen Wohnmobil zwischen Frankreich und Deutschland, die man kennen und beachten sollte.
 
in Frankreich gilt:
Mitführen
-2 Warndreiecke
-1 Warnleuchte
-Warnweste für alle Insassen
-Ersatzglühbirnen (empfohlen)
 
Panne auf der Autobahn
-Warnblickanlage einschalten
-Alle Insassen mit angezogener Warn-Weste hinter die Leitplanke
-Aus Sicherheitsgründen ist das Aufstellen von Warndreiecken verboten
 
Panne auf der Landstraße
-Warnblickanlage einschalten
-Warn-Westen anziehen
-2 Warndreiecke und Pannenleuchte aufstellen
 
Verkehrszeichen
-Alle Verkehrszeichen, auf denen ein LKW abgebildet ist, gelten nur für den gewerblichen Güterverkehr – nicht für
         Wohnmobile
Verkehrszeichen_277_-_Ueberholverbot_fuer_LKW
Verkehrszeichen_253_LKW_Verbot
In Deutschland:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 ton
(auch für WoMo über 3,5 ton)
 
In Frankreich:
Gilt
nicht für WoMo
In Deutschland:
Verbot für LKWs und Kraftfahrzeuge über 3,5 ton
(auch für WoMo über 3,5 ton)
 
In Frankreich:

Gilt
nicht für WoMo
Toter Winkel – Angles Morts
Seit 01.01.2021 müssen alle Kraftfahrzeuge über 3,5 ton zul. Gesamtgewicht in Frankreich mit 3 Hinweis-Schilder "Angles Morts" - an definierten Stellen angebracht – kenntlich gemacht sein – .
sh. dazu "Neue Regelung für Fahrzeuge über 3,5 ton"
Informationen auch unter: "Frankreich mobil erleben"
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