Radfahren in Frankreich
Sicherheitsweste
Seit dem 1. Oktober 2008 besteht in Frankreich für Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften bei Nacht und schlechter Sicht (z. B. Nebel oder Starkregen) die Pflicht zum Tragen einer Warnweste! Vergessen Sie also nicht das Einpacken einer gelben Warnweste (die einfachste Version ist ausreichend).
Helmpflicht
Kinder unter 12 Jahren müssen ab dem 22. März 2017 in Frankreich beim Radfahren einen Helm tragen, unabhängig davon, ob sie selbst fahren oder nur auf dem Fahrrad mitgenommen werden. Kinder ab 12 Jahren, Jugendliche und Erwachsene sind von dieser Regelung ausgenommen.
Telefonierverbot
Während des Radfahrens ist das Telefonieren (egal ob freisprechend, mit Kopfhörer oder direkt am Ohr) verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 135€ rechnen. Seit 2015 ist auch das Hören von Musik über Kopfhörer auf dem Fahrrad verboten. Hierfür gilt dasselbe Bußgeld.
Fahrradanhänger
Fahrräder mit Anhänger für Kinder oder Gepäck sind auf allen Straßen Frankreichs erlaubt, auf denen auch Radfahrer fahren dürfen. Es gibt keine Spezifikationen hinsichtlich der Ausstattung der Anhänger. Es dürfen nicht mehr als 2 Kinder in einem Anhänger sitzen!
Fahrradtransport im Zug
Grundsätzlich dürfen Fahrräder in den Regionalzügen in Frankreich transportiert werden, jedoch nur außerhalb der Stoßzeiten. Sonderregelungen gelten für die Fernverkehrszüge. Dort reisen Fahrräder als normales Gepäckstück, wenn sie demontiert sind und in einer Hülle transportiert werden. Nicht demontierte Fahrräder sind reservierungspflichtig und kosten 10€ pro Fahrrad.
Quelle: http://de.france.fr/de/info/radfahren-frankreich